Vorsorge Schlaganfall in Berlin

Schlaganfall-Check

Mit dem Vorsorge-Check Schlaganfall können wir typische Wegbereiter eines Schlaganfalls wie Arteriosklerose, Herzrhythmusstörungen und individuelle Risikofaktoren bei Ihnen frühzeitig erkennen.

Wann ist ein Vorsorge-Check Schlaganfall zu empfehlen?

Zur Prävention, Früherkennung und laufender Kontrolle - besonders bei:

  • Herzrhythmusstörungen, Vorhofflimmern, Herzstolpern
  • Diabetes mellitus
  • Übergewicht, erhöhten Blutfettwerten
  • Bluthochdruck
  • Durchblutungsstörungen
  • familiäre Vorbelastung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Frühzeitige Vorsorge erkennt und minimiert Ihr Schlaganfall-Risiko!

Ein Schlaganfall entwickelt sich nicht, wie allgemein vermutet, plötzlich und unerwartet, sondern bahnt sich über Jahrzehnte an. Häufigste Ursachen von Schlaganfällen sind hoher Blutdruck, Herzrhythmusstörungen und arteriosklerotische Gefäßveränderungen.

Elastische Gefäßwände werden zunehmend starr. Es wachsen Ablagerungen und die Gefäße verengen sich. Letztlich kommt es zum Schlaganfall.

Das Vorsorgeprogramm Schlaganfall beinhaltet neben einem ausführlichen Vorgespräch über aktuelle Beschwerden, Ihre Vorerkrankungen und familiäre Risikofaktoren, detaillierte Ultraschalluntersuchungen. Wir prüfen Ihre Halsarterien, einschließlich der Gefäßinnenschicht (Intima Media Vermessung) und das Herz. Zudem untersuchen wir Sie auf Bluthochdruck und Herzrhythmusstörungen.


Terminanfrage

Sie möchten einen Termin vereinbaren?
Bitte nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten, die gewünschte Vorsorgeleistung oder formulieren Sie Ihr Anliegen, damit wir den schnellst- und bestmöglichen Termin für Sie finden können.

E-Mail an die praxis westend schicken »

Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Abrechnung mit der Krankenkasse

Die Vorsorge Untersuchung und die Durchführung eines Leistungstests sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten und somit privatärztliche Untersuchungen. Diese orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und werden bei Privatversicherten durch die private Krankenkasse erstattet.

Sofern Sie diese Privatleistungen als gesetzlich Versicherter für Ihre Gesundheit in Anspruch nehmen wollen, sind wir verpflichtet, mit Ihnen einen Behandlungsvertrag abzuschließen.